Leistungen

Stundenweise Betreuungsleistungen

Individuell. Entlastend. Menschlich.

Viele pflegebedürftige Menschen wünschen sich, ihren Alltag weiterhin in vertrauter Umgebung zu erleben – mit Unterstützung, aber ohne Bevormundung. Genau hier setzen unsere stundenweisen Betreuungsleistungen an.

Wir helfen dort, wo Entlastung gebraucht wird – flexibel, persönlich und mit Herz.

Unsere Angebote:

  • Stundenweise Betreuung oder Tagebetreuung:
    Wir sind für Sie da – ob für wenige Stunden oder den ganzen Tag. So können pflegende Angehörige wichtige Termine wahrnehmen oder einfach neue Energie tanken.
    Diese Leistung kann über die Entlastungsleistung nach § 45a/b SGB XI abgerechnet werden. Sie gilt für Pflegegrade 1–5 und dient der Unterstützung im Alltag.
  • Demenzbetreuung / Alltagsbegleitung:
    Menschen mit Demenz brauchen Routine, Verständnis und Zeit. Wir begleiten sie beim Spazierengehen, Spielen, Lesen oder bei einfachen Gesprächen. So fördern wir Orientierung, Aktivität und Lebensfreude.
    Auch diese Betreuung fällt unter die Alltagsbegleitung nach § 45a/b SGB XI und kann von der Pflegekasse erstattet werden.

Stundenweise Haushaltshilfen

Für mehr Leichtigkeit im Alltag.

Unsere Haushaltshilfen unterstützen Sie dort, wo alltägliche Aufgaben zur Herausforderung werden. So bleibt Ihr Zuhause ein Ort, an dem Sie sich wohlfühlen.

Unsere Angebote:

  • Einkaufs- und Begleitservice:
    Wir helfen beim Einkauf, begleiten zu Arztbesuchen oder machen gemeinsam Spaziergänge.
  • Wohnungsreinigung:
    Wir kümmern uns um Staub, Boden und Ordnung – inklusive Betten machen und Bettwäsche wechseln.
  • Haushaltsunterstützung:
    Wir bringen den Müll raus, kümmern uns um ungefährliche Haustiere und helfen beim Waschen, Bügeln und Zusammenlegen der Wäsche.

Diese Leistungen können sowohl privat gebucht als auch über die Entlastungsleistung nach § 45a/b SGB XI abgerechnet werden.

In besonderen Fällen – etwa bei Schwangerschaft oder Krankheit – ist auch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe nach § 38 SGB V möglich.

Betreuung zu Hause

Geborgenheit im eigenen Zuhause.

Viele Menschen wünschen sich, auch im Alter oder bei Einschränkungen in den eigenen vier Wänden bleiben zu dürfen. Unsere häusliche Betreuung macht genau das möglich.

Unsere Angebote:

  • Alltägliche Herausforderungen wieder besser meistern:
    Wir helfen beim Strukturieren des Tages, erinnern an Medikamente und begleiten bei wichtigen Aufgaben.
  • Zu Hause bleiben dürfen:
    Dank unserer Unterstützung müssen Sie Ihr vertrautes Zuhause nicht verlassen – und Angehörige wissen, dass Sie gut versorgt sind.
  • Immer ein Ansprechpartner:
    Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Wir hören zu, kümmern uns und bleiben verlässlich an Ihrer Seite.

Diese Leistungen fallen ebenfalls unter die Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a/b SGB XI und können bei bestehendem Pflegegrad über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Vorteile unserer privaten Betreuung

Neben den gesetzlichen Leistungen bieten wir auf Wunsch private Zusatzleistungen, die über die Pflegekassenleistungen hinausgehen – etwa:

  • Intensive Betreuung nach einem Krankenhausaufenthalt
  • Flexible Unterstützung bei kurzfristigem Bedarf
  • Individuelle, nicht an Pflegezeiten gebundene Begleitung

Kostenübernahme & Pflegegrad-Ermittlung

Die Kosten für unsere Leistungen können von der Pflegekasse übernommen werden – abhängig vom jeweiligen Pflegegrad und der Art der Unterstützung.

Ermitteln Sie Ihren Pflegegrad

Möchten Sie wissen, welchen Pflegegrad Sie aktuell haben oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung?

Nutzen Sie den kostenlosen Online-Pflegerechner und lassen Sie Ihren Pflegegrad bequem einschätzen.
Beantworten Sie einfach einige Fragen zu Ihrem Alltag und Gesundheitszustand – schon erhalten Sie eine individuelle Einschätzung, welche Leistungen und Unterstützung Ihnen zustehen.

Pflegegeldtabelle & Kostenübernahme 2025

Wir informieren Sie ausführlich über die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung. Hier können Sie genau nachlesen, welche Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Der Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen finden Sie in der folgenden Tabelle. Auch wenn die Berechnung kompliziert erscheint, stehen wir Ihnen jederzeit mit kompetenter Beratung zur Seite.

  • Pflegegeld: 0 €
  • Pflegesachleistungen: 0 €
  • Entlastungsbetrag: 131 €
  • Hausnotruf: 25,50 €
  • Keine Leistungen bei Tagespflege, Kurzzeitpflege, station
  • Pflegegeld: 347 €
  • Pflegesachleistungen: 796 €
  • Entlastungsbetrag: 131 €
  • Tages-/Nachtpflege: 721 €
  • Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege: 3.539 €
  • Vollstationäre Pflege­zuschuss: 805 €
  • Pflegegeld: 599 €
  • Pflegesachleistungen: 1.497 €
  • Entlastungsbetrag: 131 €
  • Tages-/Nachtpflege: 1.357 €
  • Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege: 3.539 €
  • Vollstationäre Pflege­zuschuss: 1.319 €
  • Pflegegeld: 800 €
  • Pflegesachleistungen: 1.859 €
  • Entlastungsbetrag: 131 €
  • Tages-/Nachtpflege: 1.685 €
  • Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege: 3.539 €
  • Vollstationäre Pflege­zuschuss: 1.855 €
  • Pflegegeld: 990 €
  • Pflegesachleistungen: 2.299 €
  • Entlastungsbetrag: 131 €
  • Tages-/Nachtpflege: 2.085 €
  • Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege: 3.539 €
  • Vollstationäre Pflege­zuschuss: 2.096 €